Künstlerische Neugestaltung von Bildern und Artikeln
Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hat jetzt entschieden, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn bereits anderweitig veröffentlichte Artikel und Lichtbilder erneut in einem Buch verwendet werden. Vorraussetzung für die freie Nutzung ist jedoch, dass die Kombination von Artikeln und Lichtbildern mit dem sonstigen Text des Buches als künstlerisches Ausdrucks- und Gestaltungsmittel eingesetzt wird. Dem Eingriff in das Urheberrecht des Urhebers der Artikel und Lichtbilder kommt dann nur sehr geringes Gewicht zu, wenn die Artikel und Lichtbilder durchweg Tagesereignisse betreffen und ihr Wert zum ganz überwiegenden Teil durch die vorherige Veröffentlichung bereits erschöpft ist.
(Urteil vom 09.11.2010 - 6 U 14/10)