Urheber- und Medienrecht
Das Urheber- und Medienrecht sind besondere Schwerpunkte unserer Kanzlei. Wir vertreten Sie in diesen Rechtsgebieten außergerichtlich, bei Abmahnungen, in einstweiligen Verfügungsverfahren und bei Gerichtsprozessen.
Urheberrecht
Das Urheberecht ist Grundlage der Kreativwirtschaft. Künstler und Kreative sind als Urheber Eigentümer ihrer geistigen Leistungen. Wir beraten zu rechtlichen Aspekten der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken durch Verwerter wie etwa Filmproduzenten, Verlage, Agenturen oder Verwertungsgesellschaften.
Medienrecht
Unzutreffende oder schmähende Äußerungen schädigen Ihre Reputation. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen setzen wir Ansprüche durch bzw. wehren diese ab. Weitere Schwerpunkte im Medienrecht sind die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit der Nutzung von modernen Kommunikationstechnologien sowie die Betreuung von Rundfunksendern in medienrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Wir beraten Rechteinhaber und Verwerter bei der Gestaltung von Verträgen wie etwa Lizenzverträgen, Produktionsverträgen, Künstler-, Aufführungs-/Konzertverträgen, Verlagsverträgen oder Werbeverträgen und setzen ihre Rechte durch.
- Musikrecht
- Filmrecht
- Bild- und Fotorecht
- Recht der Verwertungsgesellschaften
- Verlagsrecht
Im Fokus unserer Tätigkeit steht die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Äußerungs- und Presserecht, bei telemedienrechtlichen Fragestellungen sowie im Rundfunkrecht.
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Telemedien
- rundfunkrechtliche Genehmigungsverfahren