Miete und Immobilien
Das Immobilienrecht gehört seit Jahrzehnten zu den Säulen unserer Kanzlei. Hier sind wir spezialisiert im Mietrecht (Wohnraum- und Gewerbemietrecht), dem Wohnungseigentumsrecht und dem Grundstückszivilrecht.
Tätigkeitsbereich
Im Immobilienrecht beraten wir, gestalten Verträge und vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Dabei profitieren unsere Klienten von unserer langjährigen Erfahrung im Notar- und Anwaltsbereich.
Mandanten im Miet- und Immobilienrecht
Zu unseren Mandanten zählen Haus- und Wohnungseigentümer, Bauträger, Hausverwaltungen, Immobilienkäufer und verkäufer, Mieter und Makler.
Wir beraten und vertreten Immobilieneigentümer, Verwalter kleiner und großer Mietobjekte, Vermieter und Mieter im Wohnungsraum- und Gewerberaummietrecht. Wir verfügen über eine große Erfahrung in gerichtlichen Auseinandersetzungen auf Vermieter- und Mieterseite.
- Vertragsprüfung und Verhandlung
- Gestaltung von Mietverträgen
- Mieterhöhungen
- Betriebskostenabrechnungen
- Kündigung von Mietverträgen
- Räumungsprozesse
- Prozessführung
- Bauliche Maßnahmen
- Vereinbarung von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen
Ein wichtiger Schwerpunkt in unserer Kanzlei ist das Wohnungseigentumsrecht. Hier vertreten wir Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und WEG-Verwalter in immobilien- und gemeinschaftsrechtlichen Fragestellungen.
- Abgrenzung Gemeinschafts- und Sondereigentum
- Bauliche Veränderungen
- Instandsetzung und Instandhaltung
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Wohnungsverwalter
- Wohngeld
- Anfechtung Beschlüsse der Wohneigentümerversammlung
Über besondere Expertise verfügen wir im Grundstückskaufrecht. Wir beraten regelmäßig beim An- und Verkauf von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen.
- Beratung Kaufeigentumswohnung
- Beurkundung Kaufvertrag
- Abwicklung Bauträgervertrag
- Mängel der Wohnung
- Gewährleistungsansprüche
- Grundstückskaufverträge
- Due-Diligence-Kaufberatung und -betreuung