Überprüfung öffentlicher Websites angekündigt
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kündigt ein härteres Vorgehen gegenüber Internetseiten öffentlicher Stellen in Baden-Württemberg an, die den sog. Like-Button von Facebook in ihre Seiten einbinden.
Der Landesbeauftragte hält diese Praxis für datenschutzrechtlich nicht zulässig, weil dabei sogar Daten von nicht bei Facebook registrierten Nutzern an das soziale Netzwerk übermittelt werden. Vorübergehend sei er bereit, die sog. Zwei-Klick-Lösung zu tolerieren, weil dann Daten nur nach Information des Nutzers und mit dessen aktivem Zutun übermittelt würden.
Darüber hinaus halte er die Einrichtung von sog. Facebook-Fanpages durch öffentliche Stellen für nicht datenschutzkonform möglich. Auch dieInnenministerkonferenz habe auf rechtliche Grauzonen sowieklärungsbedürftige Fragen hingewiesen und öffentliche Stellen aufgrundihrer Vorbildfunktion zur Zurückhaltung ermahnt.
08.05.2013 -
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg - PM vom 08.05.2013: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/