Redtube-Abmahnungen zeigen: IP-Adressen sind schützenswerte Daten
Derzeit werden Tausende von Internetnutzern wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten bei der Video-Plattform "redtube.com" abgemahnt. Darüber berichtet der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Das Besondere ist, dass anscheinend das reine Anklicken eines Films in einem Streamingportal zu einer Abmahnung führt. Die Anwälte hatten entsprechende Listen von IP-Adressen vorgelegt und über Gerichte die Herausgabe von Namen und Adressen der Internetnutzenden durch die Internet-Provider verlangt.
Bisher ist unklar, wie die abmahnenden Stellen an die IP-Adressen gelangt sind. Es ist jedenfalls möglich, über eingerichtete Umleitungen und Werbenetzwerke an IP-Adressen von Nutzern und deren Klickverhalten zu kommen. Es gibt Hinweise, dass die Surfklicks der Nutzer entsprechend umgeleitet und dabei deren IP-Adressen erfasst wurden.
Dieser Fall zeigt erneut, wie bedeutsam IP-Adressen sind. Das Beispiel widerlegt die immer noch verbreitete Behauptung, IP-Adressen seien quasi anonym, es bestehe ohnehin kein Interesse daran, konkrete Personen könnten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand einer konkreten Person zugeordnet werden. Richtig ist: IP-Adressen müssen als personenbeziehbare Daten umfassend vom Datenschutzrecht geschützt werden.
Nutzer und Nutzerinnen können selbst etwas tun: Sie können Anonymisierungsdienste einsetzen, um eine Identifizierung anhand der IP-Adresse zu verhindern. Allerdings müssen Werbenetzwerke und Targetingsysteme generell den Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, auch ohne dauerhafte Speicherung ihrer vollständigen IP-Adresse im Internet zu surfen.
Die aktuellen Vorkommnisse müssen als Warnung verstanden werden. Hinter einem harmlosen Klick verbirgt sich häufig eine komplexe und für die Nutzer intransparente Erfassung und Verarbeitung ihrer Nutzungsdaten. Über Weiterleitungstechniken kann man trotz aller Vorsicht in die Fänge von Betrügern gelangen. Der sogenannte "Privat-Modus" im eigenen Browser hilft gegen das Ausspähen von außen nicht. Er verhindert lediglich, dass das Surfverhalten auf dem Rechner des Nutzers protokolliert wird. Wer sich vor derartigen Angriffen auf seine Privatsphäre schützen will, sollte Anonymisierungsdienste wie Tor, AN.ON oder JonDonym nutzen.
Die aktuelle Abmahnwelle wird von Trittbrettfahrern genutzt, die in Emails vergleichbare Abmahn-Sachverhalte schildern. Die Empfänger sollen dazu verleitet werden, den Anhang der Email zu öffnen. Diese Zip-Dateien sollten auf keinen Fall angeklickt werden, da sie Schadsoftware enthalten können.
18.12.2013 -
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz - PM vom 18.12.2013: http://www.datenschutz.rlp.de/