Facebook wirbt neue Mitglieder mit illegalen Daten
Mitte Februar hat das weltweit größte soziale Netzwerk seine Niederlassung
für Deutschland in Hamburg bezogen. Seither erreichen die Behörde des
Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit immer
wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die überrascht und
beunruhigt darüber sind, dass ihnen über Facebook per E-Mail Kontakte zu
ihnen bekannten und unbekannten Personen angeboten werden und damit für
eine Mitgliedschaft im Netzwerk geworben wird.
Tatsächlich verschafft sich Facebook Daten von dritten Personen, indem die
Plattform die Nutzer dazu einlädt, persönliche Kontakte von ihrem E-Mail
Provider oder aus ihrem Handy für Facebook zu öffnen. Die importierten
Daten Dritter werden sodann von Facebook mit bereits vorhandenen
Nutzerdaten verknüpft und auf Geheiß der Nutzer zur Anwerbung neuer
Mitglieder eingesetzt. Den Eingeladenen wird dann eine Liste von ihnen
möglicherweise bekannten Personen zur Kontaktherstellung durch Facebook
unterbreitet. Eine Information der Personen, deren Daten auf diese Weise
gespeichert wurden, erfolgt nicht, so dass die Betroffenen weder wissen, ob
und wann Facebook ihre E-Mail-Adressen erhalten hat, noch welche Personen
ihre Adressen an Facebook weiter gegeben haben.
Durch Erhebung der E-Mail-Adresse Dritter bei den Mitgliedern und deren
Zusammenführung mit dem Datenbestand des Netzwerks ist Facebook in der
Lage, Kontaktprofile zwischen verschiedenen Personen, und zwar
grundsätzlich auch nutzerunabhängig, herzustellen. Hinzu kommt, dass
Facebooks geplante neue Datenschutzbestimmungen künftig eine erleichterte
Weitergabe der personenbezogenen Daten (Freunde, Namen, Profilbilder,
Geschlecht, Nutzerkennnummer) an andere Webseiten oder Anwendungen
ermöglichen.
Das Erheben von Daten hinter dem Rücken der Betroffenen widerspricht dem
Grundsatz der Direkterhebung von Daten in § 4 Abs. 2 des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), so der Hamburgische
Datenschutzbeauftragte. Danach verlange die Rechtmäßigkeit der Erhebung von
personenbezogenen Daten in automatisierter Form, dass diese beim
Betroffenen direkt, mit seiner Kenntnis oder mit dessen Mitwirkung erhoben
werden. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht erfordere es, dass
Betroffene selbst darüber entscheiden können, ob, in welcher Weise und wem
sie Daten von sich preisgeben wollen. Eine massenhafte Speicherung der
Daten dritter Personen ohne deren Zustimmung, wie von Facebook betrieben,
sei damit nicht vereinbar.
Darüber hinaus erscheine zweifelhaft, ob die Prinzipien der
Safe-Harbor-Vereinbarung über internationale Grundsätze bezüglich
Datenübermittlungen aus dem EU-Raum in die USA, denen auch Facebook
beigetreten ist, eingehalten werden. Danach habe ein Unternehmen
Privatpersonen darüber zu informieren, zu welchem Zweck es die Daten über
sie erhebt und verwendet, wie die Betroffenen das Unternehmen bei
eventuellen Nachfragen oder Beschwerden kontaktieren können und welche
Mittel und Wege es den Privatpersonen zur Verfügung stellt, um die
Verwendung und Weitergabe von Daten einzuschränken.
08.04.2010 -
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - PM
vom 08.04.2010: http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles