Eintragung in Online-Branchenverzeichnis als Wuchergeschäft nichtig
Ein Vertrag über einen Eintrag in ein Online-Branchenverzeichnis kann nach Meinung des Landgerichts Wuppertal nach § 138 Abs. 1 BGB als wucherähnliches Geschäft sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn der Eintrag in dem Online-Verzeichnis über die gängigen Suchmaschinen zumindest auf deren ersten fünf Trefferseiten nicht gefunden werden kann und sich damit für den Kunden als wertlos erweist. Dies geht aus einem Hinweisbeschluss des Gerichts hervor (LG Wuppertal vom 05.06.2104, 9 S 40/14, auffindbar unter JurPC Web-Dok. 33/2015 - DOI 10.7328/jurpcb201530234)