Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen RapidShare
Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil des Hanseatischen
Oberlandesgerichts in der Sache RapidShare vom 14. März 2012 bestätigt. Dem
Sharehoster RapidShare bleibt es danach untersagt, seinen Nutzern mehrere
tausend Musikwerke aus dem Repertoire der GEMA über seinen
Online-Speicherdienst zur Verfügung zu stellen.
16.08.2013 -
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte - PM vom 16.08.2013: https://www.gema.de/