Handels- und Vertriebsrecht
Wir verstehen das Geschäft unserer Mandanten: Deshalb werden wir regelmäßig bei der Gestaltung der vertraglichen Beziehungen unserer Klienten mit Geschäftspartnern und Kunden hinzugezogen. Wir schöpfen dabei vorhandene rechtliche Spielräume aus und begrenzen die Risiken unserer Mandanten. Unser Ziel bei der Erarbeitung von Verträgen ist, dass diese wirtschaftlich funktionieren und Auseinandersetzungen bei der Vertragsabwicklung vorgebeugt wird.
Wir erstellen und prüfen laufend Verträge im B2B-Geschäft und Verträge mit Endkunden.
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Dienstverträge
- Franchiseverträge
- Kaufverträge
- Lieferverträge
- Lizenzverträge
- Leasingverträge
- Serviceverträge
- Werkverträge
Bei der Vertragsgestaltung mit Handelsvertretern sowie in Auseinandersetzungen im Recht der Handelsvertreter verfügen wir über eine hohe Expertise. Wir beraten bei:
- der Ausgestaltung von Handelsvertreterverträgen bzw. Verträge mit Vertragshändlern und Handelsmaklern
- der Ausgestaltung von Provisionsmodellen
- dem Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters / Vertragshändlers
In der zivilrechtlichen Vertretung unserer Mandanten vor den ordentlichen Gerichten verfügen wir über langjährige Erfahrungen. Wir vertreten:
- bei der Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen
- bei Gewährleistungs- und Haftungsfragen
- im Wettbewerbsrecht
- in Auseinandersetzungen um Ausgleichsansprüche
- im gewerblichen Rechtsschutz