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Wettbewerbsstreit zwischen 'Ghostwritern' für wissenschaftliche Arbeiten vor dem Landgericht Berlin

Vor dem Landgericht Berlin wird derzeit ein Rechtsstreit zwischen „Ghostwritern“ für wissenschaftliche Arbeiten wie Diplom- oder Doktorarbeiten verhandelt.

Der Kläger, nach eigenen Angaben einer der größeren Anbieter auf dem deutschen Markt, möchte der beklagten Konkurrentin verbieten lassen, zum Zwecke des Wettbewerbs mit einer angeblichen Marktführerschaft sowie mit einer angeblichen Kundenzahl von 1.500 pro Jahr zu werben. Ferner will er ihr die Behauptungen untersagen lassen, sie verfüge über mehr als 250 wissenschaftliche Mitarbeiter oder Autoren und habe in den Jahre 2006/2007 einen Umsatz von rund 1 Mio EUR erzielt. Zudem wendet sich der Kläger gegen die Verwendung des Wortes „Group“ für das Unternehmen der beklagen Konkurrentin sowie gegen deren behauptete Werbeaussagen, viele ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter seien promoviert und habilitiert, die Gesamtzahl der Kunden belaufe sich auf 2.500 und sie betreibe Auftragsforschung. Ein ähnliches Unterlassungsbegehren richtet der Kläger gegen weitere Mitbewerber.


Im Wege der Widerklage verlangen die beklagten Konkurrenten vom Kläger Unterlassung der Behauptungen, er sei einer der leistungsfähigsten und umsatzstärksten Anbieter wissenschaftlicher Ghostwriterdienstleistungen im deutschsprachigen Raum. Ferner bemängeln sie, der Kläger teile pflichtwidrig auf seiner Internetseite im Rahmen der Anbieterkennzeichnung nicht seine ladungsfähige Anschrift mit.


22.03.2011 - 103 O 41/10
Landgericht Berlin - PM 25/2011 vom 07.03.2011:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/landgericht/