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Insolvenz der City Solar Gruppe Bad Kreuznach - Erste Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach umfangreichen vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Koblenz geführten Ermittlungen im Ermittlungskomplex "Insolvenz City Solar Gruppe Bad Kreuznach" hinsichtlich eines abgetrennten Teils der verfahrensgegenständlichen Vorwürfe gegen zwei Beschuldigte im Alter von 54 und 74 Jahren Anklage zum Landgericht Koblenz erhoben.

Dem 54-jährigen deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, in Kenntnis der erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Firmengruppe als zentral verantwortliche Person der City-Solar-Gruppe systematisch das Vermögen der Unternehmensgruppe ausgehöhlt, Vermögenswerte beiseite geschafft und dadurch seine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der Unternehmensgruppe verletzt zu haben.

Darüber hinaus wird ihm zur Last gelegt, in insgesamt 7 Fällen zur Eintragung als Vorstand einer Aktiengesellschaft oder als Geschäftsführer einer GmbH falsche Angaben gegenüber dem Handelsregistergericht gemacht zu haben. Wegen dieser Vorwürfe war er im August 2009 in der Schweiz nach internationaler Fahndung festgenommen und ausgeliefert worden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

 

Gegenstand der Anklageschrift ist wegen des zu beachtenden Grundsatzes der Spezialität lediglich ein Fall der Untreue in Tateinheit mit Bankrott. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom Oktober bis Dezember 2008 durch ein Scheingeschäft Liquidität in Höhe von 5,6 Millionen EUR aus der Unternehmensgruppe abgezogen zu haben. Zum Teil wurden die abgezogenen Gelder zum Kauf von Auffanggesellschaften und für deren Kapitalausstattung verwendet. Der letztendliche Verbleib eines nicht unerheblichen Teils der Gelder ist noch unbekannt.

 

Dem 74-jährigen deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, zu dieser Tat sowie zu einer weiteren gleich gelagerten Tat mit einem Schaden von weiteren 4,875 Millionen EUR Hilfe geleistet zu haben, indem er in Kenntnis der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der beabsichtigten Liquiditätsentziehung mit dem 54-jährigen Mitangeschuldigten die den Liquiditätsabflüssen zugrunde liegenden beiden Verträge abschloss. Er war ebenfalls im August 2009 nach internationaler Fahndung bei seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland festgenommen worden. Der gegen ihn bestehende Haftbefehl wurde im Oktober 2009 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

 

Beide Angeschuldigte haben sich im Verlauf der Ermittlungen hinsichtlich der Vorwürfe im Zusammenhang mit den Scheingeschäften geständig gezeigt.

Datum: 02.02.2010

Quelle: Staatsanwaltschaft Trier ? PM vom 02.02.2010

Link: www.stako.justiz.rlp.de

Aktenzeichen:2050 Js 2609/10