EU Plant Modernisierung des Markenschutzes
Die EU-Kommission will den Markenschutz einfacher, günstiger und zuverlässiger gestalten. Hierzu hat sie am 27. März 2013 ein Reformpaket auf den Weg gebracht, das zwei Legislativvorschläge umfasst. Mit dem Verordnungsvorschlag KOM(2013) 161 soll die Verordnung 207/2009/EG über die Gemeinschaftsmarke überarbeitet werden und der Richtlinienvorschlag KOM(2013) 162 sieht die Neufassung der Markenrichtlinie 2008/95/EG vor. Demnach soll künftig bei der Eintragung nur noch eine Überprüfung anhand absoluter Eintragungshindernisse vorgenommen werden. Die Kommission will zudem das materielle Recht sowie das Verfahrensrecht auf nationaler Ebene durch Festlegung allgemein gehaltener Vorgaben angleichen. Auch ist eine Verbesserung der Instrumente zur Bekämpfung von Produktpiraterie vorgesehen, indem die durch das EuGH-Urteil in der verbundenen Rs. C?446/09 und C?495/09 deutlich gewordene Regelungslücke geschlossen wird. So könnten auch Waren, die das Gebiet der EU im Rahmen des Transitverkehrs passieren, kontrolliert werden. Daneben soll die Verordnung 2869/95/EG über die Gebührenordnung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) mittels Durchführungsrechtsakts überarbeitet (Memo liegt nur auf Englisch vor) werden. Letzterer Vorschlag bedarf der vorherigen Zustimmung des zuständigen Ausschusses des HABM und wurde bislang nicht veröffentlicht. Er sieht die Einführung einer einheitlichen Gebührenstruktur auf nationaler sowie EU-Ebene vor, bei der eine Gebühr für jede Klasse von Waren und Dienstleistungen einzeln erhoben wird. Die Legislativvorschläge müssen vom EU-Parlament und dem Rat angenommen werden. Die Kommission hofft, dass dies bis zum Frühjahr 2014 geschieht.