Bau und öffentliche Aufträge
Die Umsetzung von Bauvorhaben ist nicht nur eine technische Aufgabe: Immer höhere Anforderungen und Verantwortlichkeiten ergeben sich auch aus den wirtschaftlichen Komponenten des Bauens, vor allem den Baukosten, der Ausführungszeit und dem effizienten Betrieb der Immobilie. Die dadurch gestiegene Komplexität von Bauvorhaben erfordert regelmäßig eine Klärung der Aufgaben und Risiken sowie daraus resultierender Ansprüche. Mit hoher Spezialisierung und jahrelanger Erfahrung beraten wir dazu die Baubeteiligten von der Vertragsgestaltung über die baubegleitende Rechtsberatung und das außergerichtliche Konfliktmanagement bis zur Abwicklung gerichtlicher Auseinandersetzungen. Darüber hinaus betreuen und beraten wir Mandanten regelmäßig bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht nur im Baubereich.
Im Bauvertragsrecht unterstützen wir Bauherren, Generalunternehmer und Nachunternehmer von der Ausschreibungsphase bis zur Abwicklung der Gewährleistung bei allen rechtlichen Fragestellungen:
- Vorbereitung, Prüfung und Verhandlung von Bauverträgen nach VOB/B, BGB mit sämtlichen Vertragsbedingungen:
- ARGE-Verträge
- Baubegleitende Rechtsberatung, insbesondere bei
- Bauablaufstörungen
- geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen
- Mängel sowie Sicherheiten, Absicherung von Vergütungsansprüchen
- vorzeitige Beendigung von Bauverträgen
- Prüfung, außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Werklohnansprüchen (insbesondere aus Sachnachträgen und Bauzeitnachträgen)
- Mängel- und Schadensersatzansprüchen
Im Architekten- und Ingenieurrecht beraten und vertreten wir Architekten, Ingenieure, Bauherren und Projektsteuerer bei der
- Vorbereitung, Prüfung und Verhandlung von Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen
- Prüfung sowie außergerichtliche und gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Honorar-, Mängel- und Haftungsansprüchen
Bei Bauträgervorhaben stehen zusätzlich auch die gesetzlichen Vorgaben zum Erwerberschutz im Vordergrund, die bei der Ausgestaltung der Zahlung, Abnahme, Gewährleistung und Haftung zu berücksichtigen sind. Wir beraten dazu bei der
- Prüfung von Verträgen und Führen von Vertragsverhandlungen
- Beratung, Begleitung und Durchsetzung von Mängel- und Abnahmeansprüchen
Die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht nur im Baubereich ist streng reglementiert. Daraus ergeben sich besondere Abläufe und Formalien, die den öffentlichen Auftraggeber, aber auch die Bieter bzw. Auftragnehmer vor besondere Herausforderungen stellen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der
- Vorbereitung und Begleitung der Ausschreibung öffentlicher Aufträge nach VOB/A, VOL/A und VOF/A
- Prüfung von Ausschreibungsunterlagen
- Beratung der Bieter bei Vergabeverstößen / Rügen
- Führung von Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Vergabesenaten
Die Kosten und Laufzeiten gerichtlicher Auseinandersetzungen im Baubereich sind fast schon legendär und schrecken viele Baubeteiligte völlig zu Recht ab. Wir setzen deshalb alles daran, Streitigkeiten bereits außergerichtlich zu klären und damit für unsere Mandanten Zeit und Kosten zu sparen. Als ein bewährtes Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung bieten wir dazu neben Schlichtung und Schiedsverfahren auch die Baumediation an.