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Zwei Jahre Kundenschutz sind genug - Bundesgerichtshof zieht Grenze auch bei GmbH-Gesellschaftern

Kundenschutzklauseln, die zwischen einer GmbH und einem ihrer Gesellschafter anlässlich des Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbart werden, sind sittenwidrig und nichtig, wenn sie in zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß übersteigen, das in der Regel zwei Jahre beträgt. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden (Urteil vom 20.01.2015, Az: II ZR 369/13, Quelle IWW Institut, Abrufnummer 175084)

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