+49 (0)30 306 90010

merlekerpartner
rechtsanwälte PartG mbB

Hardenbergstraße 10
10623 Berlin-Charlottenburg

Über dieses Symbol gelangen Sie von jeder Seite aus auf das Hauptmenü und können sich so bequem durch die mobile Website navigieren.

Streit um Tatort-Vorspann

Der "Tatort" als eine der bekanntesten deutschen Krimiserien, die seit vierzig Jahren im Fernsehen mit dem immer gleichen Vorspann mit der Augenpartie des Opfers, dem Fadenkreuz und den Beinen des davonlaufenden Täters läuft, ist nun selbst ins Fadenkreuz geraten: Eine Grafikerin und Trickfilmerin hat zwei der ARD-Anstalten auf Anerkennung ihrer Urheberschaft am Vorspann der Krimiserie verklagt. Die Grafikerin möchte im Vorspann der Krimiserie als Urheberin genannt werden und eine weitere Vergütung für die jahrzehntelange erfolgreiche Nutzung des Vorspanns.

Die klagende Grafikerin hat damals gegen eine Einmalvergütung von umgerechnet etwa 1.300 Euro an dem Vorspann mitgewirkt. Ob die klagende Trickfilmerin durch ihren Beitrag Urheberrechte am Vorspann erworben hat, ist Kern des vor dem Landgericht München I ausgetragenen Rechtsstreits. Die klagende Trickfilmerin behauptet, den Vorspann entwickelt und ausgearbeitet zu haben; ihrer gering vergüteten Leistung stünden mutmaßlich Einkünfte der beklagten ARD-Anstalten in vielfacher Millionenhöhe gegenüber. Wegen der exorbitanten Auswertung des Vorspanns - der "Tatort" laufe mittlerweile durchschnittlich mehr als einmal am Tag in einem Programm der ARD oder des ORF - habe sie nach dem urheberrechtlichen Beteiligungsgrundsatz Anspruch auf Nachvergütung. Außerdem dürfe der Vorspann nicht gesendet werden, wenn sie nicht als Urheberin genannt sei. Die beklagten ARD-Anstalten bewerten den Beitrag der klagenden Trickfilmerin hingegen als untergeordnet.

 

Nachdem das Gericht zahlreiche Zeugen vernommen hat, um sich ein Bild davon zu machen, welchen Beitrag die klagende Trickfilmerin seinerzeit geleistet hat, gab es der Klage auf Auskunft über den Umfang der Nutzung und auf Namensnennung statt. Das Gericht war nach Anhörung der Zeugen überzeugt davon, dass die klagende Trickfilmerin das Storyboard für den Vorspann geschrieben und die filmische Umsetzung mit geleitet hat. So konnte sich etwa der Schauspieler, dessen Augen, "abwehrende Hände" und "weglaufende Beine" im Vorspann zu sehen sind, sehr gut daran erinnern, wie er damals auf Geheiß der klagende Trickfilmerin wieder und wieder über den Flughafen in München-Riem rennen musste, ehe die Szene zur Zufriedenheit der klagenden Trickfilmerin abgedreht war.

Datum: 25.03.2010

Quelle: Landgericht München I - PM 10/10 vom 25.03.2010

Link: www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1

Aktenzeichen:21 O 11590/09