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„Safe-Harbor“-Abkommen verletzt?

Die Konferenz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben jetzt in einer gemeinsamen Stellungnahme das so genannte „Safe Harbor"-Abkommen problematisiert. Hintergrund sind Berichte über die Überwachungsmaßnahmen ausländischer Geheimdienste. Das "Safe Harbor" (Sicherer Hafen)-Abkommen soll gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die in die USA oder andere Drittstaaten übermittelt werden, dort einem angemessenen Datenschutzniveau unterliegen. In mehreren Entscheidungen hat die Europäische Kommission hierzu Grundsätze zum Datentransfer in die USA und Standardvertragsklauseln zum Datentransfer auch in andere Drittstaaten festgelegt.  Die Kommission hat aber stets betont, dass die nationalen Aufsichtsbehörden die Datenübermittlung dorthin aussetzen können, wenn eine "hohe Wahrscheinlichkeit" für eine Verletzung der "Safe-Harbor"-Grundsätze oder Standardvertragsklauseln gegeben ist. Das "Safe Harbor"-Abkommen ist – unter anderem – beim Transfer von Personaldaten in die USA von großer Bedeutung.

 

Angesichts der Berichte über die umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen ausländischer Geheimdienste, insbesondere der US-amerikanischen National Security Agency (NSA), weist die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf die Befugnisse hin, die den Aufsichtsbehörden beim internationalen Datenverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland und Drittstaaten nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der europäischen Datenschutzrichtlinie bereits jetzt zustehen. Schließlich fordert die Konferenz die Europäische Kommission auf, ihre Entscheidungen zu Safe Harbor und zu den Standardverträgen vor dem Hintergrund der exzessiven Überwachungstätigkeit ausländischer Geheimdienste bis auf Weiteres zu suspendieren.

 

 

Quelle: Pressemitteilung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 24. Juli 2013

Abrufbar unter: www.bdfi.bund.de