Rückforderung von Bankgebühren für Kreditverträge - Verjährung droht
Nur noch bis Ende des Jahres können sich Verbraucher Bearbeitungsgebühren zurückholen, die ihnen die Bank bei Anschluss des Kreditvertrages in Rechnung gestellt hat. Die gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) für Verträge, die bis 2011 geschlossen wurden (Verjährungsbeginn für Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühr , BGH Urteil 28.10.2014, XI ZR 348/13).
Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB begann für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen nach § 488 BGB erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen. Vor diesem Zeitpunkt war einzelnen Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage nicht zumutbar.