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Landgericht Berlin: Wohnraummiete in Berlin darf nur um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden

Die Wohnraummiete in Berlin darf nach Inkrafttreten der Kappungsgrenzen-Verordnung vom 7. Mai 2013 nur noch um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

 

Es sei Sache der Zivilgerichte, die Wirksamkeit dieser Verordnung in eigener Zuständigkeit zu überprüfen. Die Überprüfung habe ergeben, dass die Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung wirksam sei, so die Richter.

 

Der Kläger hatte mit seiner Berufung geltend gemacht, die Wohnraummiete könne in Berlin auch weiterhin gemäß § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB um bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Dem ist das Landgericht nicht gefolgt.

 

03.07.2014 - 67 S 121/14

Landgericht Berlin - PM 27/2014 vom 03.07.2014:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/landgericht/